Langzeitverordnung?

  • Hallo!


    Habe in der Földiklinik (wo ich über Weihnachten 3 Wochen in Reha war) - wenn ich das alles richtig verstanden habe - kürzlich auf meine Nachfrage hin die Auskunft bekommen, dass bei Diagnose LY 2a, Indikationsschlüssel I 89.0, die Ärzte neuerdings eine budgetneutrale Langzeitverordnung für Lympdrainage ausstellen können, für die der Bedarf an Behandlungen über 12 Wochen hochgerechnet wird. Bei Lymhdrainage 2 mal wöchentlich können also 24 Drainagen auf einen Schlag verordnet werden, bevor man dann wieder das nächste Rezept benötigt.


    Außerdem wurde mir in der Földiklinik gesagt, alle gesetzlichen Krankenkassen würden bei dem genannten Indikationsschlüssel auf eine extra Genehmigung eines solchen Rezepts bzw. einer solchen Behandlung verzichten.


    Nun möchte ich nächste Woche versuchen, von einem Arzt ein solches Rezept (Langzeitverordnung) zu bekommen, da ich dann eben mal wieder ein neues Rezept brauche. Ich hoffe(!!!), das wird machbar sein. Aber dann gibt es ein weiteres Problem und auf dieses bezieht sich meine Frage: Meine Physiotherapeutin möchte nicht mit der Behandlung beginnen, so lange sie keine schriftliche Bestätigung darüber hat, dass sie dafür auch ihr Geld von der Kasse bekommen wird. Sie möchte also, dass ich das Rezept doch erst von der Kasse genehmigen lasse - was wiederum ich nicht tun möchte bzw. was vielleicht gar nicht möglich ist, wenn die Kassen eben generell auf eine solche Genehmigung bei der entsprechenden Indikation verzichten. Deshalb meine Frage: Wo genau kann man nachlesen - am besten online oder in einem Papier, das man mir vielleicht eingescant mailen könnte, - dass die Kassen wirklich auf diese Genehmigung verzichten und die Therapeutin also keine Angst haben muss, am Ende (immerhin erst nach 3 Monaten - wovon sie ohnehin nicht sehr begeistert ist) ihr Geld nicht zu bekommen? Ich muss ihr etwas vorlegen, wo das verbindlich formuliert ist.


    Auf der Homepage der Vereinigung der Kassenärzte habe ich bereits nach solchen Informationen gesucht (nach Auskunft aus der Földiklinik müsste es dort stehen), aber leider bislang nichts gefunden, zumal die Suchfunktion aus technischen Gründen nicht funktioniert.


    Viele Grüße,


    Linda

  • Hallo Hippolein,


    eigentlich wollte ich dir mit einer Privatnachricht antworten, weil das hier sicherlich nicht alle interessiert. Aber das geht nicht, angeblich habe ich nicht die notwendigen Zugriffsrechte.


    Also: Ja, dein Gesicht (Foto) kommt mir bekannt vor und wir haben uns auf jeden Fall in der Földiklinik gesehen. An deinen Mann kann ich mich nicht erinnern (aber von dem hast du ja auch kein Foto eingestellt). Ich bin die große, relativ schlanke, kurzhaarige Blonde, die bei der Weihnachtsfeier mit ihrer damals zweijährigen Tochter war (die öfter rein und rausgerannt ist ...) - erinnerst du dich?


    Du wohnst in Karlsruhe - ich arbeite dort. Von welchem Arzt bekommst du deine Lymphdrainage-Rezepte und wie macht ihr das? Wer führt die Lymphdrainagen durch?


    Aber die Frage, wegen der ich meinen Formumsbeitrag geschrieben habe, kannst du anscheinend nicht beantworten. Ich bitte daher weiterhin alle, die es wissen, um Antwort!


    Liebe Grüße,


    Linda

  • Das die Verordnung außerhalb des Regelfalles Budgetneutral ist ,stimmt leider nicht.Nach Auskunft des Sozialministeriums Hessen jedenfalls,ich habe diesen Kampf leider und werde nun das Sozialgericht einschalten müssen.Die Krankenkassen verzichten zwar auf Genehmigung aber der Arzt bekommt Regressprobleme was heißt die Therapie wird nicht von den Krankenkassen bezahlt ohne weiteres.
    Rückfragen bitte an das Sozialministerium stellen falls es einer nicht glaubt!

  • Hallo Werner,


    ich denke so ein Regress anspruch von der Krankenkassen an einen Arzt,weil er die Rezepte Ausstell,
    kann dem Arzt passieren, aber nicht jeder Arzt der Verordnungen auserhalb des Regelfalls austellt wird in Regeress genommen.


    Grüße Michaela

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Linda,


    seit Januar benötigst du die Genehmigung der Langzeitverordnung durch die Krankenkasse, dann ist es Budgetneutral für den Arzt.
    Du benötigst das Rezept mit dem Diagnoseschlüssel und die letzten Befunde, beides musst du dann bei deiner Krankenkasse einreichen. Bei mir ging das ganz unbürokratisch und schnell. Die KK genehmigt das dann für ein Jahr.


    Viele Grüße


    Dieter

  • Viele Patienten in Hessen haben erhebliche Probleme mit der Verordnung was auch dem Sozialministerium in Hessen bekannt ist,leider mußten Therapiepraxen schon Personal entlassen.Wer aus der Klinik entlassen wird hat mit seiner Versorgung ein Problem das ist Fakt!
    AOK und BKK in Hessen machen im Moment die größten Probleme und viele Patienten machen das nicht mit und bleiben Zuhause ohne Therapie,die Lymphselbsthilfe Wetterau hat schon länger Aktionen gestartet gegen die Krankenkassen und auch Unterschriftenaktionen gemacht gegen die Willkür der Kassen in Hessen.

  • hallo Werner,


    von einer der beiden Kassen habe ich es auch schon mit bekommen, aber die person die ich meine Hatte Probleme
    mit der Genemigung der Kompressionsversorgung nicht mit der MLD.


    Aber die Person hat die KK gewechselt, da bei ihr noch einiges anderes Hinzu kamen.


    "bin ich froh das ich diese Schwierigkeiten nicht habe"


    Grüße Michaela

  • Hallo urlaubsbedingt erst jetzt die Antwort.
    Nicht alle Kassen haben bisher bei der Möglichkeit der Langzeitverordnung auf den Genehmigungsvorbehalt verzichtet.Da die neue Regel ab 1.1,2013 gilt ist insbesondere Bundeslandspeziefisch
    noch einiges "im Fluss".
    An einfachsten bei der eigenen Kk. Nachfragen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten

    Földiklinik Tel. 07652-124-0

    https://www.foeldiklinik.de/

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Martin ()

  • Habe ja bei meiner KK einen Antrag auf Verlängerung der Langfristgenehmigung (-Ende 03/13) gestellt und bekan nun diese Antwort:


    "Seit dem 01.01.2013 hat ein neuer Indikationskatalog mit entsprechenden Diagnoseschlüsseln Gültigkeit. Sofern eine Diagnose in diesem Katalog enthalten ist, kann von einem langfristigen Heilmittelbedarf ausgegangen werden.
    In Ihrem Fall ist der Schlüssel Q82.0 im Katalog enthalten.
    Die KK hat einen Genehmigungsverzicht gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung Hessen erklärt. Somit ist eine Genehmigung durch uns nicht notwendig.
    Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung weiterer Verordnungen wie gewohnt an Ihren behandelnden Arzt."


    Ist damit gesagt, dass mein Arzt mir ohne Probleme mit Budget/Regress weitere MLD Rezepte etc. ausstellen darf ???


    Bonnie

  • Hallo,
    ähnliche Frage hatte ich vor Kurzem auch hier gestellt. Ich komme mir langsam ziemlich veralbert vor. Die Ärzte verweisen einen an die KK und KK (zumindest meine) gab mir die Auskunft, wenn der Arzt es für richtig erachtet dann soll er einen 3Zeiler schreiben und SIE bekommen ihre Verordnung ausserhalb des REgelfalls. Der Arzt hätte dafür Vordrucke.
    Mein(e) Ärzte weigern sich bisher so ein Rezept auszustellen und verlangen vorab von der KK eine schriftliche Zusage.
    Ich finde auch, dass es wenigstens statt 3x6 Behandlungen zumindest 18 auf einen SChlag geben sollte, dann könnten wir uns zumindest 2x10 Euro Rezeptgebühr sparen.
    Ich überlege schon ob ich in Zukunft erstmal gänzlich auf MLD verzichte, weil ich mich immer wieder über die Überheblichkeit der Beteiligten (egal ob Ärzte oder KK Mitarbeiter) aufrege.


    Gruß von der sumsl

  • Genauso geht es mir auch wie dir, allerdings schon letzten Sommer gewesen, seit dem bekomme ich auch keine mehr verschrieben da eine auf denn anderen mich verweißt.


    War erst wieder kürzlich bei der Ärztin die mich seit 2 jahren wegen der Lympfödeme behandelt, in der hoffnung das nach dem halbes jahr vergangen ist sie mir welche wieder verschreiben würde pustekuchen. Ich wurde wieder an die Krankenkasse AOK verwissen ich möchte mal bei dennen vorsprechen. Die Langzeitverordnung die ich letztes jahr beantrag hatte wurde aber abgelehnt mit wiedersprüchliche begründung.


    Wenn der Behandelnde Arzt für notwendig erachtet gebe es kein problem auserhalb der Regel mir welche verschreiben Die Ärztin weigert sich aber wegen der Regres so sagte sie mir das bei letzten Besuch


    Gehe jetzt aber nicht mehr zu der KK ich habe dazu keinen nerv mehr, habe noch andere gesundheitliche probleme um mir reicht es immer wieder zu kämpfen wo eigentlich nicht sein müste

  • Viele Patienten haben das Problem da Primäres L-Ödem die Kasse nicht als Q82.0 Hereditäres L-Ödem anerkennen!
    Bei meinen 2 Klinikaufenthalte heißt es im Bericht immer Primäre Lymphödeme der Beine und damit sagt die Kasse keine Langfristverordnung !
    Hätten die Klinikärzte eine eigene Praxis würden sie sich wundern wie sie in Regress genommen werden bei einer Versorgung durch MLD,in ganz Frankfurt findet man keinen Arzt der nicht sagt ich muß auf mein Budget achten!

  • Hallo werner


    ich dachte bei einem primären Lymphödem hätte ich Probleme bis das die Kiste zu geht und bis dahin muss ich auch zur Lymphdrainage zweimal wöchentlich.
    Bekommt man nur keine Langzeitverordnung?
    Aber normale schon ? Oder die dann auch irgendwann nicht mehr?
    Gruss wicki..etwas irritiert

  • Zitat

    Vorab: Es gilt unverändert die Heilmittelrichtlinie und der Heilmittelkatalog aus dem Jahr 2011. Eine Änderung bzw. Novellierung ist derzeit auch nicht in Sicht.


    Die einzige Neuerung im Umfeld der Heilmittelversorgung ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und den Ärzten (KBV) zum 01.01.2013. Hiernach geht die Verordnung von Heilmitteln bei bestimmten Diagnosen nicht mehr zu Lasten des "Budgets" des Arztes. Bei bestimmten Diagnosen gilt dies auch explizit bei längerfristigem Behandlungsbedarf ("Langfristverordnung"). Der Arzt muss seine Verordnung weiterhin entsprechend der Heilmittelrichtlinie und dem Heilmittelkatalog 2011 vornehmen! Bei den besonderen Diagnosen muss er lediglich den ICD-10 Diagnoseschlüssel mit auf der Verordnung angeben - dann geht diese Verordnung nicht zu Lasten seines Budgets. Vergisst er die Angabe, wird die Verordnung ins Budget gerechnet. In einigen Wochen wird es deshalb Verordnungsvordrucke mit einem zusätzlichen Eingabefeld geben. Bis dahin kann der ICD-10 Schlüssel im Feld Diagnose eingetragen werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben ihre Ärzte entspechend informiert.


    Das bedeutet für den verordneneden Arzt, dass diese Verordnung aus seinm Budget fällt, er aber trotzdem der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen wird, wenn er zu viele dieser Langfristverordnungen tätigt. :cursing:

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Habe ja bei meiner KK einen Antrag auf Verlängerung der Langfristgenehmigung (-Ende 03/13) gestellt und bekan nun diese Antwort:


    "Seit dem 01.01.2013 hat ein neuer Indikationskatalog mit entsprechenden Diagnoseschlüsseln Gültigkeit. Sofern eine Diagnose in diesem Katalog enthalten ist, kann von einem langfristigen Heilmittelbedarf ausgegangen werden.
    In Ihrem Fall ist der Schlüssel Q82.0 im Katalog enthalten.
    Die KK hat einen Genehmigungsverzicht gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung Hessen erklärt. Somit ist eine Genehmigung durch uns nicht notwendig.
    Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung weiterer Verordnungen wie gewohnt an Ihren behandelnden Arzt."


    Ist damit gesagt, dass mein Arzt mir ohne Probleme mit Budget/Regress weitere MLD Rezepte etc. ausstellen darf ???

    Vielen Dank für eure Antworten, aber es ist mir noch nicht so ganz klar !


    Habe ich das richtig verstanden, dass mein Arzt mir nur diesen Schlüssel "Q82.0" (wie von der KK angegeben) auf mein nächstes MLD-Rezept 24x (2x/Wo.) schreiben muss, und er dann keine Probleme mir Regress bekommt ! ?(


    LG Bonnie

  • Hallo und danke für alle bisherigen Antworten.


    Bonnie, bei welcher Krankenkasse bist du denn? (Ich finde die Antwort deiner Kasse sehr positiv und wenn du sie selbe hast wie ich, muss ich nicht extra bei meiner nachfragen. Meine ist die Barmer-GEK.)


    Dr. Martin / andere Ärzte:


    1.) Was ist den eigentlich der Unterschied zwischen einem "primären" und einem "hereditären" Lymphödem? Wenn ein primäres Lymphödem von Geburt an besteht (zumindest unbemerkt in der Anlage, bei einem "tarde"), dann ist es doch eben nicht "erworben" (sekundär) sondern vermutlich vererbt, selbst wenn in der Herkunftsfamilie keine Ödeme bekannt sind (dann eben rezessiv vererbt)?


    2.) Wer entscheidet, und anhand welcher Kriterien, ob "primäres" oder "hereditäres" Lymphödem zu diagnostizieren ist? (Reicht für die Diagnose "hereditäres Lymphödem" das Vorliegen eines chronischen Lymphödems ohne erkennbare Ursache? Oder dieses Vorliegen samt der nicht zu überprüfenden Angabe des Patienten, dass in seiner Herkunftsfamilie - etwa bei einer verstorbenen Großmutter oder Tante - ebenfalls bereits Lymphödeme aufgetreten seien? Tatsächlich habe ich inzwischen Hinweise auf Ödeme bei mir gar nicht persönlich bekannten Verwandten erhalten!)


    3.) Inwiefern und wann ist es sachlich/definitionsgemäß korrekt, ein primäres Lymphödem als Elephantiasis (I89.0) zu klassifizieren/diagnostizieren?


    (Mir erscheint es einfacher, Gutachter ggf, vom Vorliegen eines hereditären Lymphödems - Q82.0 - zu überzeugen als vom Vorliegen einer Elephantiasis. Aber vielleicht habe ich nicht die korrekte Vorstellung davon, was eine Elephantiasis/I 89.0 ist.)


    @alle: Meine eingangs (in der ersten Mail) gestellten Fragen habe ich mir inzwischen durch weitere Internetrecherchen doch selbst beantworten können - hier hat ja niemand darauf geantwortet. Ich möchte euch die betreffenden Hinweise ebenfalls geben - schaut mal hier und klickt ggf. weiter durch die Verlinkungen:



    Liebe Grüße,


    Linda (noch sehr unsicher, ob ich nun - bei meinem LY2a - beim anstehenden Hausarzttermin den ICD-Schlüssel I89.0 vorschlagen soll oder ob doch besser Q82.0 auf meiner Langzeitverordnung angegeben werden sollte/könnte; 'elefantisch' sieht mein Fuß - dank früher und kontinuierlicher MLD- und Kompressionsbehandlung - nämlich glücklicherweise bislang nicht aus.)

  • Hereditär wenn eben in mehreren Generationen nachweisbar oder entsprechende GenVeränderungsnachweise zB.FOXC2-- aber bei nicht allen über Generationen nachweisbaren Lymphödemen lassen sich z.Z. Genet.Veränderungen nachweisen

  • Ich bekomme seit meiner REHA im Sommer 2012 (Empfehlung im Entlassungsbericht) die Rezepte "Verordnung außerhalb des Regelfalles" für
    24 x MLD. Habe gerade vorgestern mein neues Rezept bekommen. Es hat weiter den Indikationsschlüssel Ly2a.
    Mein behandelnder Arzt sagt, dass er im Sommer 2013 (nach 1 Jahr Verordnung außerhalb des Regelfalles) dann für mich die Langzeitverordnung beantragen kann.