Verordnung von Lymphdrainage und Bandagierung in 2017

  • Es gilt genau betrachtet nur für den Lymphödemteil der gesondert kodiert werden muss .Das Lipödem kommt im Heilmittelkatalog so gar nicht vor .Über die Brücke der dellbaren Ödeme oder ein begleitendes Lymphödem kann dann MLD verordnet werden. Der Hausarzt /Verordner muss den Befund aber regelmässig kontrollieren um bei Überprüfung stichhaltige Verordnungsgründe gegen einen Regress zu haben

  • Und warum sagen die Kassen dann jedem Lipödem-Pat. dass die konservative Therapie (Kompression UND MLD) als Therapie anerkannt und gewährt ist? Wenn die uns das streichen, wo soll das denn noch hinführen? Das bedeutet, auch wenn mein Verordner diese Begründung/Diagnose bei den Kontrollen stellt, fällt es aber dennoch ins Budget und kann nicht als "außerhalb d. Regelfalls" beantragt werden?

  • Hallo
    Amanda7


    Und warum sagen die Kassen dann jedem Lipödem-Pat. dass die konservative Therapie (Kompression UND MLD) als Therapie anerkannt und gewährt ist?


    Lassen sie sich das dochmal von der Kasse schriftlich geben.


    Gruss Wicki

  • Nochmals eine ergänzende Klarstellung: Ausserhalb des Regelfalles (a.R.)Verordnungen waren bis 31. 12. 16 und sind ab 1.1.17 nicht grundsätzlich extrabudgetär -- insofern gab es keine Änderung

  • Ich habe eine bewegte, schlaflose Woche hinter mir!


    Nachdem mir meine Physiotherapeutin die Verordnung mit der Begründung wieder zurückgab, dass sie das so mit der Krankenkasse nicht abrechnen könne, weil ich seither eine Verordnung außerhalb des Regelfalls hatte, war ich total verzweifelt.


    Also habe ich direkt bei der Krankenkasse angerufen! Dort bekam ich zur Antwort, dass sie dem Arzt nicht mit irgendwelchen Aussagen dazwischen funken dürfen. Ich sollte das deshalb direkt dort klären.


    Nachdem ich bei meinem Hausarzt anrief und der Arzthelferin den Sachverhalt erklärt hatte, meinte sie ich bekäme einen Rückruf. Der kam jedoch nicht.


    Also habe ich am nächsten Tag wieder dort angerufen und nachgefragt, was denn jetzt mit der Verordnung wäre. -> Sie sei fertig und ich könnte sie abholen.
    In der Praxis las ich: Verordnung außerhalb des Regelfalls, 10x 60Min., 1x/Woche!
    Auf Nachfrage änderte die Arzthelferin die Verordnung händisch auf 2x/Woche ab!


    Geht doch!!!


    Zumindest dieses Mal ist gesichert!


    Allerdings weiß ich nicht, ob ich auch künftig die Kraft aufbringen kann, zu kämpfen...da mich die ganze Situation doch ziemlich aus der Bahn geworfen hat...!

  • Verstehe ich sehr gut, geht mir auch manchmal so.
    Ich finde es ermutigend, dass Deine Beharrlichkeit erfolgreich war! :thumbup:

  • Allerdings Achtung : Das Merkblatt beschreibt die Regelung bis 31.12.2016


    ... und um die Sache noch komplizierter zu machen gibt es seit 1.1.17 zwar eine bundesweit gültige Neuregelung , die aber in einigen Bundesländern schon verschieden interpretiert wird ;(

  • Alles schon wieder anders! :(
    Zum verrückt werden.


    Gestern bekam ich einen Anruf der Arztpraxis...meine Verordnung sei fertig, ich könne sie abholen und müsste noch etwas unterschreiben!?!


    Also bin ich hin, bekam wieder eine neue Verordnung UND einen Antrag auf Langfristverordnung für die Krankenkasse!


    Auf der Verordnung steht WIEDER nur 1x60Min./Woche! :cursing:


    Wie soll ich das meiner Physiotherapeutin erklären? Sie hat mit der Verordnung ja schon begonnen... und ich war diese Woche 2x!!!


    Habe so langsam keine Kraft mehr und bin so richtig

  • Bitte alle Rezepte schon in der Praxis genau kontrollieren, es muß allgemein sehr häufig nachgebessert werden.

    ...da kann ich ein Lied von singen,mein Strumpfrezept wurde 2x neu geschrieben und die einzigste Neuerung(Reißverschluß in der Bermuda) war immer noch nicht vermerkt. Und da die Rezeptionsdamen immer 2 Tage Bearbeitungszeit brauchen X( ,kann man sich vorstellen wie lange es gedauert hat.
    Jetzt liegt das Rezept schon 3 Wochen bei der KK X( ,d.h. statt Januar bekomme ich die neuen Strümpfe erst im März ;(
    Und das wo die alten dank Umfangszunahme so eng sitzen,daß ich jeden Abend Blasen auf meiner Haut bilden.Aber wenn es schief läuft dann auch gleich richtig!

  • Also ich habe keine Probleme mit meinem Rezept.
    Gerade komme ich von meinem Check Up.
    Da habe ich der Praxis gesagt, ich bräuchte ein neues Lymphdrainage Rezept - plus Wickeln.
    Das alte 30ger Rezept war aber nur halb abgearbeitet. Weil ich nun die Praxis für Lymphdrainage wechsle brauche ich dieses neues Rezept ... kein Problem ! Ich habe wie immer mein 30ger Rezept bekommen.
    Allerdings unterhalte ich engen Kontakt zu meiner Krankenkasse und bespreche schon im Vorhinaus was geht.


    Also ich sehe da keine Änderungen


    Und was die Strümpfe angeht .... die kann man durchaus 4 Wochen vor Ablauf der Wartefrist beantragen. Das hatte mir sogar meine Krankenkasse empfohlen

  • Der Antrag auf Langfristverordnung wurde abgelehnt, da sich meine Erkrankung nicht auf der Indikationsliste befände...und die Schwere und Dauerhaftigkeit der vorliegenden Schädigungen keine vergleichbaren Merkmale mit dieser Liste aufweise!?!


    So langsam verstehe ich gar nichts mehr. Ich dachte ich hätte eine chronische, sich ohne Behandlung stetig verschlechternde Erkrankung, die der dauernden Lymphdrainage und Kompressionsversorgung bedarf?


    ?(

  • Laut meiner Hausärztin und der Földiklinik sind die Diagnosen:
    Lipödem Stadium 2, Lymphödem Stadium 2 (LY 2a)


    Bin am Samstag (nach Bauch-OP am Mittwoch) aus dem Krankenhaus entlassen worden. Bin noch nicht wirklich fit.


    Wie lange habe ich denn Zeit für den Widerspruch? Was sollte darin angeführt werden?
    Der Brief enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung. Meines Wissens nach, habe ich dann doch keine Frist für den Widerspruch, oder?


    Alles so ?( verzwickt !!!

  • Ich möchte noch einmal den erblich belasteten Teil von 3 % der Patienten ansprechen.
    Wenn es ein Gendefekt ist, muss der doch irgendwie nachweisbar sein.
    Gibt es da eine anerkannte Methode und wird die generell in die Untersuchungen mit einbezogen oder nur auf Nachfrage des Patienten.
    Meine Großmutter soll auch ein Lymphödem gehabt haben, jedoch genaues weiß niemand in der Familie. In meiner Jugend und auch im erwachsenen Alter hat sich niemand für meinen Zustand interessiert, erst als es eigentlich schon eskalierte.
    Wie kann ich erreichen, das meine Gene untersucht werden, um hier Gewissheit zu erhalten ob das erblich bedingt ist oder nicht?