Versorgung

    • Offizieller Beitrag

    Mit einer neuen Versorgung würde ich z.Zt. abwarten. Die alte hält schließlich auch noch ein paar Wochen länger.

    Aber ich gehe im Moment mit sehr gemischten Gefühlen zur MLD! Da hat man 45 Minuten lang recht engen Körperkontakt, und der Therapeut hat mit vielen anderen Menschen genauso eng zu tun.

    Aber darauf verzichten und eine Verschlechterung des Ödems in Kauf nehmen möchte ich auch nicht.


    Also hoffe ich auf mein recht gutes Immunsystem (habe seit mindestens 10 Jahren keine Erkältung mehr gehabt!) und übe mich in Optimismus.

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    • Offizieller Beitrag

    Laut Prof. Drosten ist nicht das Immunsystem das entscheidende, sondern Herz-, Lungen- und Gefäß-Erkrankte sind besonders gefährdet, wenn sie einen schweren Verlauf von Covid19 haben. Diese Erkrankten haben nach seinen Angaben eine ausgeprägte Tachycardie. Ein vorgeschädigtes Herz kommt damit nicht lange klar.

    Vorteile haben Menschen, die gegen Pneumokokken geimpft wurden.

    Mit Gefäßerkrankungen sind hier wohl koronare Herzerkrankung, arterieller Hypertonus und pulmonale Hypertonie gemeint. (Und NICHT das Lymphödem!!!)

  • Bin 4 Wochen postop, Lipo OS außen bis zur Hüfte, alles zu weit und selbst mit Kleber rutscht es nach einiger Zeit. Auch am Bauch kaum noch Kompression-> deshalb viele Einlagerungen, trotz Lymphomat. Der läuft jetzt schon 2-3x/Tag für 60-90min (Hose und Jacke).

    Deshalb habe ich nächsten Donnerstag einen Termin. Natürlich mit Fragezeichen. Sie scheint aber immer noch genauso genausoviel zu tun zu haben wie sonst auch, da bis Mitte nächster Woche schon ausgebucht.

    Bin gespannt wann ich dann die Versorgung bekomme, auf meine Nachtversorgung der Arme warte ich jetzt schon 2 1/2 Wochen, ist für Jobst recht ungewöhnlich.

    • Offizieller Beitrag

    Als Hochrisiko-Betroffene würde ich zur Zeit nur dann zur MLD gehen

    Sollten die Betroffenen nicht zur MLD ?

    Haben die Praxen geöffnet ?


    Aber darauf verzichten und eine Verschlechterung des Ödems in Kauf nehmen möchte ich auch nicht.

    Was sollten Betroffene z.Zt. machen ?

  • Dauli, kannst du Eigenbandagierung?

    Würde ich an den Beinen hinbekommen, aber mit nur einer Hand beim Arm bin ich raus.

    (Von kaputter Schulter und BWS-Blockaden bei Versteifung der LWS als zusätzliche Handicaps spreche ich erst gar nicht)

  • Die Frage ob ich zur MLD gehen soll oder nicht wurde mir eben abgenommen.

    Gestern hatten wir noch telefoniert und der Chef meiner Physiopraxis sagte mir, dass nicht nur Notfälle, sondern alle per Rezept verordnete Anwendungen stattfinden dürfen. Und eben hat er nochmal angerufen um Bescheid zu geben, dass er die Praxis schließen muss, für die nächsten 14 Tage (Bayern).


    Wie sieht denn in anderen Bundesländern aus? Haben bei Euch die Praxen noch geöffnet?


    Alles Gute, bleibt gesund!

    Viele Grüße

    Eule

  • Mein Physiotherapeut behandelt solange er darf. Wofür ich sehr dankbar bin und hoffe, das der Ausfall, der mit Sicherheit noch kommen wird, so kurz wie möglich ausfällt.

    • Offizieller Beitrag

    Wichtig finde ich da die Frage an jeden für sich selber: gehöre ich zur Hochrisikogruppe? Alter ab 70, Vorerkrankungen von Herz, Kreislauf oder Lunge?

    Wenn ich die Frage nach der Hochrisikogruppe mit "JA" beantworte, muss ich sehr sorgfältig abwägen, ob mein Lymphödem mit Selbstmanagement stabil bleibt oder ob ich wirklich regelmäßig einen Menschen in mein Heim lasse, der sehr viele Kontakte zu Menschen jeden Tag hat.

    • Offizieller Beitrag

    Von einem Hersteller habe ich eben diese Infos per E-Mail bekommen:

    Information zu den aktuellen Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung

    Zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie hat sich die Herstellervereinigung der Kompressionshilfsmittelhersteller eurocom e. V. an den GKV-Spitzenverband, an das Bundesministerium für Gesundheit sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewendet.

    Parallel haben sich die Hilfsmittel-Leistungserbringer-Verbände zu einer Task-Force zusammengeschlossen und legten dem GKV-Spitzenverband Vorschläge zur Sicherstellung der Versorgung vor.


    Die erforderlichen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2) führen zu Einschränkungen im täglichen Leben und bei der Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsprodukte. Dies wirkt sich auch auf die Hilfsmittelversorgung aus.


    Der GKV-Spitzenverband gibt daher Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit dem Ziel, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. Die Empfehlungen wurden mit den Kassenartenvertretern abgestimmt. Sie gelten zunächst bis zum 31. Mai 2020. Angesichts der Dynamik der Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Hilfsmittel-Leistungserbringer und der damit verbundenen Detailprobleme ist vorgesehen, diese Empfehlungen um weitere Hinweise zu ergänzen und jeweils an die aktuelle Lage anzupassen.


    Auszug aus den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (Stand 19.03.2020) zur Hilfsmittel-Versorgung während der Corona-Pandemie:

    • Angesichts der erforderlichen Kontaktreduzierung sollen persönliche Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern vermieden werden. Hilfsmittel können daher vorrangig per Versand an die Versicherten abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt zum Beispiel zur Anpassung des Hilfsmittels nicht zwingend erforderlich ist.
    • Beratungen oder Hinweise zur Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel können telefonisch, per E-Mail, per Verweis auf Videoeinweisungen oder durch digitale Medien erfolgen, soweit dies aufgrund der Art des Hilfsmittels vertretbar ist.
    • Auf die Erbringung von Unterschriften durch die Versicherten (Empfangsbestätigung, Beratungsdokumentation, Lieferschein etc.) kann bei Versorgungen ohne oder mit persönlichem Kontakt ebenfalls verzichtet werden. Der Leistungserbringer oder die zustellende Person unterzeichnet die Dokumente an den Stellen, wo im Normalfall die Unterschrift der Versicherten vorgesehen ist und macht deutlich, dass die Unterzeichnung durch ihn aufgrund der Corona-Pandemie notwendig war. Es richtet sich nach den vertraglichen Regelungen, ob und wann die Unterlagen bei der Krankenkasse einzureichen sind.
    • Sofern vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus triftigem Grund nicht eingehalten werden können (z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder befristeten Quarantänemaßnahmen beim Versichertenoder beim Leistungserbringer), sieht die Krankenkasse von Vertragsstrafen bzw. Sanktionen ab.
    • Nicht aufschiebbare (Erst-)Versorgungen können im Ermessen des Leistungserbringers auch ohne Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung begonnen werden. Für die Abrechnung bliebt die Vorlage der Verordnung unverzichtbar. Bei der Abrechnung wird nicht geprüft, ob die Verordnung erst nach dem Lieferdatum ausgestellt wurde. Dies gilt auch, wenn Genehmigungsfreiheit vertraglich vereinbart wurde;
    • Die Frist von 28 Kalendertagen, innerhalb derer die Hilfsmittelversorgung nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen werden muss, wird ausgesetzt. Eine derartige Frist wird von den Krankenkassen auch dann nicht geprüft, wenn sie sich aus den Verträgen ergibt.

    Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.gkv-spitzenverband…se/fokus/fokus_corona.jsp

    Erleichterungen in der Arztpraxis: Folge-Verordnungen unbürokratisch im Postversand

    Grund ist auch hier der gestiegene Bedarf für nicht persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.


    Portokosten für die Versendung von Rezepten und Überweisungen werden ab sofort vollständig erstattet. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 24.3.2020 auf ihrer Webseite in den PraxisNachrichten hin. Das Briefporto kann vom verordnendem Arzt abgerechnet werden. Die Regelung ist zunächst befristet bis Ende Juni.


    Im Einzelnen betrifft das: Hilfsmittel-, Heilmittel-, und Arzneimittel-Folgeverordnungen, aber auch die Verordnung einer Krankenbeförderung, Überweisungen, Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege. Voraussetzung für jede Zusendung ist also, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist. Der Versand per Post ist also nur bei bekannten Patienten möglich – als bekannt gilt, wer im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Arztpraxis persönlich vorstellig war.

    Die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Findet in einem Quartal ausschließlich ein telefonischer Kontakt statt, übernehmen die Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenkartei.


    Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.kbv.de/html/1150_45099.php