Neue Streichungen bei den KKs bei Flachstrick u. zusätzliche Zuzahlungen oder nicht beantragt ?

  • Hallo ihr Lieben.

    Ich war gestern überrascht beim Abholen der ersten meiner neuen beiden Strumpfhosen, über neue Zuzahlungen: trage ja seit Januar 2022 Flachstrickstrumpfhosen (Juzo Expert / Lipödem Grad II+ Varikosis) nach früher lange Zeit blöderweise Rundstrick - und fühle mich viel besser und wohler, vor allem viel mehr Erfolg. Nun waren bei mir ohnehin nach dem letzten 7 Monate um, plus Umfangsreduzierungen zwischen ca 1 cm (Knöchel) über 2,5 cm (Knie und oberhalb Knie und Wade), bis teils 3-4 cm (Oberschenkel) und Leib rutschte bereits (2cm) alles nach unten, wie Adidas-Hose an Leib und Oberschenkel. Krankenkasse genehmigte binnen 1 Tag ans Sanitätshaus (nachdem die die Verordnungen an den Arzt zurücksendeten, um es auf neue Verordnungsvorgaben neu zu machen, es dort eine Woche lag und ich dadurch halt 2 Wochen Zeit verlor, bevor es zur KK ging). Nach Genehmigung Kontrollmessen durch andere Mitarbeiterin, meine dabei begleitend. Es wurde nochmal an versch. Stellen ordentlich ein Zentimeter weg genommen in den Massen und enger gemessen. Dann Anruf schon 1 Woche später: die erste ist da! (Sensationell!). Gestern hin zum Abholen und Test-Anziehen. Passt supergenialperfekt und endlich wieder Halt! Die zweite wird nach Neujahr bestellt, wenn diese 2 Wochen getestet ist und wegen Weihnachtspause.


    Überraschung nur dann bei den Kosten: hatte bisher bei den Flachstrick je Strumpfhose seit Jan 2022 jeweils 10€ Verordnungsanteil zuzahlen müssen. Nun plötzlich für eine 45€ gestern - mithin für beide dann 90€.

    Begründung war: die zusätzlichen 35€ ergeben sich aus dem Taillengurt (ein fester Softrand am Bauch, damit es besser hält) > hatte ich von Beginn an. Es soll die Bezahlung von allen Kassen gestrichen worden sein jetzt, als Privatzuzahlung. Oder ohne jeden Bauch-Randabschluss, dann hört es einfach so mit dem Kompressionsstoff oben auf, nur abgebettelt und hat keinen Randabschluss oben (rollt dann ja weg). Dies hatte sie mir nach dem Ausmessen gesagt - ich sagte: erst mal abwarten, meine Kasse ist sehr gut u kulant. Nun wurde es gestern von mir kassiert.

    Zweite wurde mir nicht vorher gesagt: ich habe an den Beinen KKL 2, und Leibteil KKL 1 (das hatte sie mir von Beginn an Jan 22 geraten, damit es am Bauch nicht drückt, grad beim Sitzen). Ich selbst kann das aber nicht einschätzen, was besser ist.

    dieses KKL 1 soll sich von den Kassen gestrichen worden sein, Abweichung von „Standard“ = alles durchgehend in KKL 2, Änderung oben, zahlen die Kassen nicht mehr und ist privat, mit 15€ Zuschlag.


    Da ich grundsätzlich aufgrund Erfahrungen nicht alles glaube, was so behauptet wird, frage ich mich, bzw euch nun: stimmt das? Oder wird da wie allenorts derzeit überall nur gefaked und abkassiert? (Dann soll man es doch sauber sagen, wenn man einfach Zusatzgeld generieren will und verhandeln).


    Kann aber auch denkbar sein, dass das gestrichen und reduziert wurde, wie derzeit alles überall und ständig leider.


    Jemand Ahnung?

  • Hallo Kerstin2,

    ich bin wie du , glaube zunächst auch nicht alles , was mein Sani Haus mir so erzählt .

    Aber diese Info hatte sie mir auch schon mitgeteilt , als ich im September meinen neuen Bolero /Kompessionshandschuhe abholen wollte .Laut KK soll man jetzt pro Bein/Arm 10Euro bezahlen und alle Zusätze , wie Reißverschluss usw extra privat zahlen

    Wenn es stimmt , da ist es eine riesen Schweinerei von den KK`s und dem Gesundheitsminister !

  • Und es wird bei Selbständlgen jeden Monat zwischen 580€ und 1.100€ abgezockt, nicht bloß die Hälfte wie bei Angestellten!!! Man zahlt die Behandlungen von mehreren fremden Kindern anderer Leute dauernd, und muss dann noch bei NOTWENDIGER Versorgung Bauchrandabschlüsse oder wie Beinfreiheit Reißverschlüsse gesondert bezahlen!!

  • Da ich grundsätzlich aufgrund Erfahrungen nicht alles glaube, was so behauptet wird, frage ich mich, bzw euch nun: stimmt das? Oder wird da wie allenorts derzeit überall nur gefaked und abkassiert? (Dann soll man es doch sauber sagen, wenn man einfach Zusatzgeld generieren will und verhandeln).

    Das geht mir sehr ähnlich. In München wird von einigen Sanihäusern ein Servicezuschlag von ca. 20 Euro verlangt, von dem meine KK nichts weiß bzw. zuordnen kann.Ich habe versucht, etwas zu den neuen Zuzahlungen im Netz zu finden, leider ohne Erfolg.

    Wenn ich Deine Angaben im Beitrag richtig verstanden habe, sind Deine Strümpfe sehr individuell, also Du bekommst immer Maßkonfektion. Dieses Tallienband liegt bei mir immer bei, ich benutze es aber nie. Also ich habe noch einige in meinem persönlichen Lager, falls Du welche brauchst. Ich habe eher das Problem (siehe mein Beitrag) dass ich trotz Verordnung und Abweichung von der Regel (unterschiedlich dicke Beine und Schuhgröße keine Maßanfertigung bekomme. Dabei gibt es auch bei mir immer ein Körperteil, der auch nie passt, habe ich gar nicht in meinem Beitrag erwähnt, da nicht so gravierend wie der Rest.

    Das Bauchteil ist bei immer zu lang, heißt, endet unter bzw. sogar über der Oberweite, ich klappe dann immer diese Lage um bis zur Hüfte, ist dann quasi mein Hüftband. Ich habe das Sanihaus das mehrfach im Geschäft gezeigt und beim neuen Ausmessen darauf aufmerksam gemacht, leider keinerlei Reaktion. Ich bekomme weiterhin nur Konfektionsstrümpfe, die nicht passen.

    • Offizieller Beitrag

    dass ich trotz Verordnung und Abweichung von der Regel (unterschiedlich dicke Beine und Schuhgröße keine Maßanfertigung bekomme.

    Ich bekomme weiterhin nur Konfektionsstrümpfe, die nicht passen.

    Wenn Dein Arzt Dir Kompressionsstrümpfe nach Maßanfertigung verordnet, muß die KK zumindest den Festgeld-Anteil zahlen.

    Ich verstehe nicht, wieso Du trotz Verordnung keine Maßanfertigung bekommst.


    Strümpfe, die nicht passen, sind auch nicht effektiv.

  • Griselda

    Weder ich, noch mein verordnender Facharzt verstehen das.Die Konfektionsstrümpfe waren nicht nur nicht effektiv, ich war nach dem Tragen knapp vor einer neuen Thrombose, am Unterschnekel bekam ich große, rote, juckende Flecke, ein Fuß schwoll stark an.Beim Bereitschaftsdienst der GKV bekam ich sofort Heparinspritzen.

    Aufgrund dieser Sitiuation habe ich mich hier angemeldet.Ein Lymphnetzwerk o.ä. gibt es in München nicht.

    Solange ich in einer Apotheke angemessen/versorgt wurde, hatte ich keine Probleme, diese Apotheke hat aber vor ca. 4 Jahren geschlossen.

    Nachfragen bei meiner KK ergaben immer, ich suche mir selbst den Versorger, also Apotheker/Sanihaus aus und muß vorab fragen und dann entscheiden, ob ich es dort machen will.Nur wenn abgemessen wird und mir wieder gesagt wird, Konfektion reicht, was soll ich dann machen?Aufspringen und Raus rennen? Im Ernst, ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn hier jemand mitliest, der eine Empfehlung für das Münchner Stadtgebeit hätte.

    Zwischenzeitlich habe ich mir die Beine sogar selbst Kompressions bandagiert, weil ich nichts anderes hatte, das wurde mir vor Jahren mal in der Klinik gezeigt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass der Arzt im Rezept auf eine medizinische Notwendigkeit der nach Maß angefertigten Flachstrickversorgung hinweisen muss. Dazu auch die notwendige Ausstattung. Die Ausstattung muss man vorher mit dem Sanihaus besprechen und danach dem Arzt mitteilen und ihm die Möglichkeit geben eine richtige Entscheidung zu treffen. Die Feinheiten kennen die Ärzte leider nicht.

    Die KK muss die medizinische Notwendigkeit akzeptieren. Oder eine Einzellfallentscheidung treffen.

  • Ich denke, dass der Arzt im Rezept auf eine medizinische Notwendigkeit der nach Maß angefertigten Flachstrickversorgung hinweisen muss. Dazu auch die notwendige Ausstattung. Die Ausstattung muss man vorher mit dem Sanihaus besprechen und danach dem Arzt mitteilen und ihm die Möglichkeit geben eine richtige Entscheidung zu treffen. Die Feinheiten kennen die Ärzte leider nicht.

    Die KK muss die medizinische Notwendigkeit akzeptieren. Oder eine Einzellfallentscheidung treffen.

    Vielen Dank.Also vorab beim Sanihaus fragen, was auf dem Rezept stehen muß.Erinnern mich etwas an Physiotherapieverordnungen.Ein versuch ist es sicher wert.Gibt es mögliche Formulierungen, die hier veröffentlicht werden können?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt vorgefertigte Formulare, auf denen das Sanitätshaus ankreuzt, was der Patient benötigt (z.B. Zehenkappe, Unterfußverlängerung, Einkehre am Sprunggelenk o.ä.). Das wird vom Arzt unterschrieben und abgestempelt und mit dem Rezept beim SH wieder eingereicht und dann an den Hersteller weitergeleitet. Das ist ganz praktisch, wenn man viele Extras hat - das würde auf das Rezept nicht draufpassen.

    Wichtig ist, daß auf dem Rezept steht: "Wechselversorgung aus hygienischen Gründen". Dann bekommst Du einen zweiten Strumpf zum Wechseln.

  • Kerstin2

    So funktioniert das Solidarprinzip.


    Als Selbständiger steht es dir frei, dich befreien zu lassen und dich privat zu versichern!

    Dann bekommst du deinen Bauchwandabschluss bezahlt!

    Nein, steht mir nicht frei. Mit über 60 ist das keine Option, und war es ansonsten auch mit Anfang 30 schon nicht.


    Und bis zum letzten Strumpfhosenpaar davor (April 2022) wurde sowohl der Bauchrandabschluss (heißt bei Juzo Taillengurt), wie auch die abweichende CCL 1 im Leibteil (statt der CCL 2 am Bein) schließlich von der KK bezahlt immer.

    Ich werde mal, wenn ich die zweite erhalten habe, die Zuzahlung für den Bauchrandabschluss und die CCL 1 im Leibteil für beide einfach bei der KK schriftlich einreichen mit Bitte um Erstattung und schauen, was dazu gesagt wird und passiert.

  • Ich denke, dass der Arzt im Rezept auf eine medizinische Notwendigkeit der nach Maß angefertigten Flachstrickversorgung hinweisen muss. Dazu auch die notwendige Ausstattung. Die Ausstattung muss man vorher mit dem Sanihaus besprechen und danach dem Arzt mitteilen und ihm die Möglichkeit geben eine richtige Entscheidung zu treffen. Die Feinheiten kennen die Ärzte leider nicht.

    Die KK muss die medizinische Notwendigkeit akzeptieren. Oder eine Einzellfallentscheidung treffen.

    Das war erfolgt: Absprache (wie immer) zum Taillengurt/Randabschluss plus der notwendigen geringeren CCL 1 am Leibteil, mit dem Sanihaus beim Anmessen, und dementsprechend hatte es der Arzt wie immer auf die Verordnung mit aufgenommen. Angeblich soll das nun plötzlich zuzahlungspflichtig sein.

  • Es gibt vorgefertigte Formulare, auf denen das Sanitätshaus ankreuzt, was der Patient benötigt (z.B. Zehenkappe, Unterfußverlängerung, Einkehre am Sprunggelenk o.ä.). Das wird vom Arzt unterschrieben und abgestempelt und mit dem Rezept beim SH wieder eingereicht und dann an den Hersteller weitergeleitet. Das ist ganz praktisch, wenn man viele Extras hat - das würde auf das Rezept nicht draufpassen.

    Wichtig ist, daß auf dem Rezept steht: "Wechselversorgung aus hygienischen Gründen". Dann bekommst Du einen zweiten Strumpf zum Wechseln.

    Das ist inzwischen nicht mehr so. So war das Verfahren bis Sommer 2023.

    wir haben auch diese Listen mit den notwendigen angekreuzten Ausstattungen vom Arzt unterschrieben und gestempelt gehabt immer, das SanHaus hat diese mit verordnete Liste zusammen mit der Verordnung selbst als Kostenvoranschlag bei der KK eingereicht, diese das damit bewilligt, und dann wurde es auf den Bestellzettel eingetragen und zum Hersteller geschickt.

    So hatte es das SanHaus mir (die Betreuerin selbst) auch dieses Mal mit gegeben. Klappte aber nicht so!

    Verfahren bei den Kassen geändert worden: es müssen ALLE Zusätze direkt auf der Verordnung eingetippt und direkt unterschrieben sein - kein Extraformular mehr erlaubt.

    Das hatte bei mir eine Verzögerung ausgelöst bis zu Bewilligung der KK, weil nämlich das Büro des SanHaus (die die Abwicklung mit den Kassen und Herstellern machen), die Änderung der Kassen jetzt im Winter 23 wussten, dass ALLES direkt IN der Verordnung stehen muss nun neuerdings. Der Arzt muss jeden einzelnen Zusatz da rein quetschen. Das SanHaus hatte daher (was ich nicht wusste) von den Bürobearbeitern aus die Verordnung mit dem Zusätze-Formular direkt zum Arzt per Post zurück geschickt mit der Aufforderung, das neu auszustellen und alle Zusätze da rein zu tippen. Ich erfuhr das auf Nachfrage von mir, weil noch nach 14 Tagen ich nichts von Bewilligung gehört hatte - mein Arzt hatte es nach ca 8-9 Tagen gemacht und an das Sanhaus zurück gesendet per Post (schneller wäre es gewesen, wenn man mich angerufen hätte, es zu bringen), und nachdem die Neuausstellung im SanHaus angekommen war und am Folgetag zur KK rausging, war auch sofort 1 Tag später die Bewilligung da.

    Die Arzthelferinnen hatten geflucht und mir das berichtet, weil sie unfassbar lange brauchten, um alles (die Verordnung Flachstrick Strumpfhose nach Massanfertigung wg Umfangsreduzierung selbst plus ein zweite für die Wechselstrumpfhose, dann MIT allen Zusätzen in die Verordnungsmaske zu quetschen irgendwie, ging nicht, daher musste je Strumpfhose jeweils zwei Verordnungen gemacht werden, die zweite war dann das Folgefortsetzungsblatt. Erfunden hat diesen Aufwand nicht das SanHaus, sondern die Kassen, denn meine Arztpraxis teilte mir mit, dass sie das seit November bei ALLEN Patienten und allen Kassen neu machen müssen - auch ein anderes SanHaus, wo ich zwecks Zeitmeinung zur Versorgung war im November, teilte da so mit.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde jetzt mal davon ausgehen das es wieder eine Maßnahme der KK ist um so eventuelle Zusätze die nicht auf dem Rezept stehen direkt mit dem Patienten abrechnen zu können.

    Wenn 100 Verordnungen eingereicht werden und nur 2 sich die Arbeit machen alles Neu Eintragen zu lassen, hat es sich für die KK schon gelohnt.

    So ist leider das Vorgehen der Kassen und dies in vielen Bereichen.

    Nach wie vor ist es niemandem klar wieso eine Medizinisch Notwendige Ausführung von der KK so boykottiert wird.

    Letztendlich ist der dadurch Bürokratische Aufwand teils höher wie der Zusatz der Genehmigt werden soll.


    Verstehen muss das somit keiner und wir hoffen mal das sich hier irgendwann eine Vereinfachung einstellt.

  • Genau solche Situationen sind mit ein Grund warum ich nur 35 Prozent meiner Arbeitszeit am Patienten und mit medizinischen Themen verbringe und die restlichen 65 Prozent mit Papierkram, Bestätigungen, Verordnungen, Gesetzestexten, Mitarbeiterangelegenheiten, etc. (Ich habe das über 6 Monate aus Interesse genau festgehalten und berechnet).


    Gut, dass es jetzt geklappt hat und alle Beteiligten mitgemacht haben.

    • Offizieller Beitrag

    Das war erfolgt: Absprache (wie immer) zum Taillengurt/Randabschluss plus der notwendigen geringeren CCL 1 am Leibteil, mit dem Sanihaus beim Anmessen, und dementsprechend hatte es der Arzt wie immer auf die Verordnung mit aufgenommen. Angeblich soll das nun plötzlich zuzahlungspflichtig sein.

    Hattest du versucht, mit der Leistungsabteilung deiner KK zu sprechen? Wenn es bis jetzt übernommen worden war, bei der gleichen Diagnose und der gleichen Versorgung, hat die KK die Pflicht, es zu erklären. Die Ablehnung mit Begründung sollte man schriftlich anfordern. Anwalt für Medizin und Sozialrecht kontaktieren. VDK, Unabhängige Patientenberatung (telefonisch) sind auch für solche Sachen zu empfehlen.

  • Na dann mal los hier!

    Wenn die zweite da ist und ich dieselben Zusätze bezahlen musste/habe = 30x2€ oft das bei beiden, Reichenbach es zur Erstattung an KK ein. Mich habe die Kopie der Verordnung/Rezept bekommen, und selbstredend wurden genau diese beiden Bestandteile (Taillengurt = Bauchrandabschluss wie immer früher von KK, und Leibteil CCL 1) auf der Verordnung des Arztes rezeptiert

    Dann werde ich es mit meiner Zuzahlungsrechnung bei der KK einreichen zur Erstattung an mich, da es ja verordnet war und notwendig ist bei mir (was auch definitiv der Fall ist, sonst würden wir das ja nicht machen).