Ich habe ein Lymphödem Stadium 2 im linken Bein und Ende August 2023 eine LVA vornehmen lassen. Mein Hausarzt hat mir im Nachgang der LVA einen Jobst Relax-Nachtstrumpf AG KKL1verordnet, um eine nächtliche Re-Ödematisierung des Beins zu verhindern.
Die Krankenkasse hat die Kostenübernahme dafür nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes nun mit folgender Begründung abgelehnt:
„Die Versorgung mit dem Jobst Relax AG KKL1-Strumpf ist unwirtschaftlich.
Eine Standard-Kompressionsversorgung mit im Spitzenverband Bund der Krankenkassen gelisteten Hilfsmitteln (rundgestrickte Kompressionsstrümpfe) ist medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich.“
Ist ein Rundstrick-AG Strumpf tatsächlich für das Tragen in der Nacht/beim Schlafen ausreichend und zweckmäßig oder gibt es Argumente, die aus medizinischer Sicht dagegen sprechen?
Über Hinweise dazu würde ich mich sehr freuen.
Ich möchte gegen die Entscheidung der Krankenkasse gerne Widerspruch einlegen.