Zuzahlung bei Mehrteiliger Versorgung

  • Petra Hiller
    danke für eure Beiträge! Ich bin ja Österreicherin, und was sie Petra schreiben macht mir Kopfzerbrechen. Wie soll man dann die Versorgung bezahlen...
    ich verstehe das sich manche diese notwendigen Produkte dann gar nicht holen können, wird auch bei mir ein Problem werden. Aber ich muss noch warten da ich erst auf Reha fahre, vielleicht mache ich mir auch ganz umsonst Sorgen. Und ich denke mir bevor, ich die Therapien für meinen Sohn nicht bezahlen kann, müsste ich notgedrungen auf meine Versorgung verzichten... hmmm
    @ Hexxiges
    danke für den sehr guten Tipp mit den Hilfsmittelteam, werde ich auf jeden Fall machen. Ich verstehe das mit der geteilten Versorgung nur nicht ganz... wie schreibt der Arzt dann diese Verordnungen richtig.


    für ein paar Kniestrümpfe der Klasse 2 muss ich schon nicht wenig bezahlen.
    Aber denke mal alles zu seiner Zeit, ich werde ja sehen was die mir vorschlagen bei der Anpassung..


    lg anghi

  • Guten Morgen,


    @ Hexxiges : das ist DEUTSCHES Recht .- zuzahlung und Versorgungen werden in Deutschland so gehandelt


    Österreichisches Recht ist anders. In Österreich zahlen die Bürger weniger Krankenkassen Beiträge - darum sind die Selbstbehalte höher (lt. Krankenkassenmitarbeiter). Auch in Österreich gibt es unterschiedliche Tarife unter den Kassen. Nur haben die keine 400 kRANKENKASSEN - SO WIE WIR:


    Wenn Du in einem halben Jahr 2 verschiedene Kniebandagen bekommen für das gleiche Knie - wird es abgelehnt wegen vorbezug. Es ist alles gespeichert. Da kannst Du nachfragen wann du die Letzte Strumpfversorgung bekommen hast in den letzten Jahren.


    Das System ist anders - nicht zu vergleichen. Du bekommst ein Infoschreiben der Krankenkasse , welche Kosten Du bei welchem Arzt verursacht hast. Unseren Krankenkassen würden sich die Nackenhaar sträuben (wegen des Arbeitsaufwandes.Versorgungen unter einem gewissen Betrag werden gar nicht erfaßt !)#
    In Österreich sind alle Kosten erfaßt!


    Die Gebietskassen - KUF - BVA ect haben unterschiedliche Tarife - darum fragt bei denen nach. Der Berater kann euch die genauen Versorgungszeiten und Kosten nennen.
    So wie bei uns in Deutschland ist es aber nicht.


    Tut mir leid. :( Petra

  • das ist ja alles gut und schön, beantwortet aber trotzdem nicht meine Frage.
    wir in Ö. erhalten 2 Strümpfe pro Jahr, diese sind bei mir aufgebraucht und ich hätte gerne ein Wechselpaar, welches ich mir privat kaufe (die Kasse wird da nichts mehr dazuzahlen, da das Kontingent dort ausgeschöpft ist).
    Weiß von euch wirklich niemand, mit welchen Kosten man hier rechnen muß, wenn man sich die Strümpfe auf eigene Kasse zahlt?

  • Zitat

    Es werden 411.--€ bezahlt, fertig.Es gibt nicht mehr. Der Rest ist Selbstbehalt. 8|

    dachte, es wären 402 euro, die die kasse bezahlt....wenngleich, das macht das kraut auch nicht mehr fett.


    lg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen,


    ich bekomme jedesmal von meiner Krankenkasse den Kostenvoranschlag des SH genehmigt, und dort wird die Zuzahlung für das Rezept festgelegt. Auch bei einer Zweiteiligen Versorgung steht da jedesmal Zuzahlungsanteil 10,-€, die direkt an das SH zu zahlen sind.
    Diese Kostenzusage geht an mich und an das SH.


    Viele Grüße


    Dieter

  • Hallo zusammen,


    ich war diese Woche bei meiner Krankenkasse um mich zu erkundigen, wieviel Strümpfe ich pro Jahr bekomme. Obwohl normalerweise nur 2 pro Jahr bezahlt werden, bekomme ich trotzdem nach der Reha noch ein 3. Paar Strümpfe. Ich wurde aber daraufhingewiesen, dass ich noch mit ca. 30 € Zuzahlung rechnen muß, obwohl ich zuzahlungsbefreit bin. Das liegt im Ermessen des SH, bei kleineren SH wäre dies durchaus möglich.


    LG Bonny

  • Hallo Dieter,


    ich wohne in Sachsen. Die Zuzahlung bezieht sich nicht auf das Bundesland, da ja die Seeklinik in Brandenburg liegt. Die Zuzahlung bekommt auch nicht die Krankenkasse, sondern das Sanitätshaus, denn die stellen auch die Rechnung. Mir wurde es so erklärt, dass es eine Kulanz des SH ist, wenn die 30 € nicht verlangt werden. Für meine beiden Versorgungen mußte ich nichts zuzahlen, die sind aus einem SH in Bayern, da sie mir während meines Kh-Aufenthaltes verschrieben wurden. Bei meinem SH hier in Leipzig muß ich auch nichts zuzahlen, da hab ich mich schon erkundigt.


    LG Bonny

  • Hallo Pandora,


    danke für den Link. Ich bin ja auch davon ausgegangen, dass man bei Zuzahlungsbefreiung nichts zahlen muss und war deshalb auch etwas verwirrt, als mir die KK-Angestellte erklärte, dass dies von SH zu SH verschieden sei. Ich habe Flachstrickversorgung.


    LG Bonny

  • Hallo Bonny,
    das ist mir neu, daß man noch extra ans Sanitätshaus eine Zuzahlung leisten muß. Ich bin auch zuzahlungsbefreit, beziehe meine Strümpfe über das Sanitätshaus der Seeklinik und brauchte bisher nie zuzahlen (die letzten Strümpfe -Flachstrick-erhielt ich im April).
    Viele Grüße
    Andrea

  • Hallo Andrea,


    vielen Dank für deine Info, die mich doch jetzt sehr beruhigt, denn dann kann ich davon ausgehen, dass ich auch nichts dazuzahlen muss, wenn ich nach der Reha eine neue Strumpfversorgung brauche.


    LG Bonny

  • Hallo Bonny,
    ich denke dass die Dame der KkK flachstrick und rundstrick "verwechselt" hat und wirtschaftlicher Mehrpreis mit gesetzlcher Zuzahlung.
    Wenn du von der gesetzl. Zuzahlung befreit bist, musst du die 10%, min. 5€ max. 10€ auch nicht zahlen.
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bonny,
    eine gesetzliche zuzahlung kann die 30€ wie von Pandora und Canuma beschrieben nicht sein.
    Es kann aber sein ,daß der Kostenvoranschlag des Sanitätshauses und die tatsächliche Kostenübernahme der Krankenkasse eine Differenz haben.
    Wenn zb. ein Zusatz der Versorgung nicht auf der ärztlichen Verordnung genannt wird ,im Kostenvoranschlag aber auftaucht ,kann die Kasse diesen aufgrund der fehlenden ärztl. Verord.daraufhin streichen .
    Diese Differenz wird dann häufig dem Patienten als private oder wirtschafliche Zuzahlung in Rechnung gestellt.Dieses sollte vor der Versorgung bekannt und vereinbart werden und ist bei Flachstrick meiner Meinung nach nicht üblich.
    Herzliche Grüße

  • Hallo,

    ...Es kann aber sein ,daß der Kostenvoranschlag des Sanitätshauses und die tatsächliche Kostenübernahme der Krankenkasse eine Differenz haben.
    Wenn zb. ein Zusatz der Versorgung nicht auf der ärztlichen Verordnung genannt wird ,im Kostenvoranschlag aber auftaucht ,kann die Kasse diesen aufgrund der fehlenden ärztl. Verord.daraufhin streichen .....

    mhm, nein .....
    Ich hoffe doch, dass wenn irgendwas, warum auch immer, gestrichen wurde dass eine entsprechende Aufklärung dem Sanitätshaus gegenüber erfolgte!
    Siehe Richtlinien für die Verordnung von Hilfsmitteln sind überarbeitet worden und in 2009 in Kraft getreten:
    Der Arzt verordnet den 7 Steller. z.B. Oberschenkelstrumpf , flachgestrickte Qualität. Erwartet man wirklich ob der Mediziner entscheidet, dass hier eine Unterfußverlängerung oder y Einkehre, oder sonstwas notwendig ist?? (Also mir ist eine entsprechende Diagnose viel wichtiger. )
    Letzendlich hat der Arzt die Versorgung festgelegt. OS-flachstrick.
    Dass dieser nur mit einem Befestigung hält, sollte klar sein, wenn dann noch Zusätze gebraucht werden, kann das Sanitätshaus dies kurz begründen. Maßblatt liegt auch immer anbei.
    d.h. es muss nicht vom Mediziner, jeder Unterfußverlägerung oder Y Einkehre oder sonst was verordnet werden. dafür ist der Fachhandel vor Ort.


    Falls wirklich so die Differenz entstanden ist, muß eine entsprechende Aufklärung erfolgen und die Möglichkeit gegeben zu werden entsprechende Begründungen nachzureichen.


    Lieben Gruß aus dem Regen ;(

  • Ich zahle immer 10 €, auch bei 2 teiliger Versorgung. Leider wird die Y-Einkehr am Fuß nicht von der KK übernommen, so muss ich dann noch zusätzlich 45 € an das SH zahlen. Meine KK zahlt auch keine geschlossene Spitze mehr am Fuss, kostet auch extra, wenn man dies möchte.


    Bonnie

  • Hallo Liptante,


    war die Y-Einkehr bei dir vom Arzt verordnet ? Ich hatte sie nicht verordnet bekommen, wollte sie aber haben, da ich nach einem früheren Klinikaufenthalt solche Strümpfe schonmal ohne Mehrkosten bekommen hatte. Diesmal wollte die Krankenkasse die Y aber nicht bezahlen, habe tel. nachgefragt und gesagt bekommen, "Sitzen sie im Rollstuhl oder haben sie Arthrose in den Händen ?, wenn nicht, dann bezahlen wir das auch nicht !"


    Bonnie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bonnie,
    y-Einkehr soll die Faltenbildung im Bereich des Spanns verringern,ist deshalb häufig und wird z.b auch bei stehenden Tätigkeiten empfohlen.Nur selten macht der Zusatz keinen Sinn(liegt an Bein -und Fußform).Hat mit Rollstuhlfahrern und Arthrose nichts zu tun(eine Einkehr im Knie ist bei Rollstuhlfahrern üblich).
    Herzliche Grüße