Schwerbehindertenausweis bei Lymphödem

  • Hallo miteinander,


    Also ich habe ein Lip- Lymphödem in Beiden Beinen sowie ein Lymphödem in beiden Armen. Außerdem Brustkrebs vor 4 Jahren. Ich bin im Außendienst tätig und merke im Sommer dass ich da echt Probleme bei der Arbeit habe...
    Jetzt hat man mir geraten doch einen Schwerbehinderten Ausweis zu beantragen da mich das halt schon einschränkt.
    Wer hat da Erfahrung und kann mir Tipps geben denn es soll ja nicht so leicht sein so einen Ausweis zu bekommen....

  • Die Krebserkrankung ist 4 Jahre her und ich weis dass man nur bis 5 Jahre danach so einen Ausweis wegen dem Krebs kriegt. Daher ja auch die Frage ob das mit den Ödemen auch ein Grund...

  • guten morgen humchr,


    auf alle fälle beantragen! wenn man die ganzen Behandlungen einer krebserkrankung durch läuft,
    treten ja auch soviele Nebenwirkungen die man den rest des lebens dann mit sich zieht. es kann
    sein, dass sich der grad der Behinderung dann nach 5 jahren etwas verringert..... aber ganz muss
    muss er dennoch nicht weg fallen.
    wenn du unsicher bist, in jedem größeren Krankenhaus gibt's nen sozialdienst der dir dabei behilflich
    ist. oder frage deinen Onkologen, die hab auch Infos darüber! oder der vdk....


    ich möchte meinen auch abändern lassen (habe ihn nun 2 1/2 jahre wegen meiner krebserkrankung)
    , da bei mir das lipolymphödem dazu gekommen ist....und auch noch so ein paar andere Baustellen.
    ein versuch ist es allemal wert.


    viel glück und liebe grüße
    zuckerbuemmel :thumbup:

  • Hallo Leute,


    es kommt zum großteil nicht auf die Diagnose an. (nur bei einigen Erkrankungen wird ein GdB allein auf die Diagnose gegeben)
    Es konnt auf die Funktions Einschränkungen die man hat an.
    Bei einem Schwerbehindertenausweis, werden alle Erkrankungen und Behinderungen mit gewertet.
    Ob diese den gesamt GdB erhöhen, ist aber eine andere sache.


    Man kann den Antrag beim "Versorgungsamt" ggf. heist es auch "Amt für Versorgungsangelegenheiten" oder so ähnlich stellen.
    Man brauch Theoretisch nur den Antrag, die Arztbriefe dann die Funktionseinschränkungen auflisten - welche über die Arztbriefe belegt sind.
    Das ganze abgeben und warten.


    Grüße Michaela


    PS: ZimtZicke: was hast du für Probleme - das ein GdB eventuell möglich macht? - ggf. auch andere Erkrankungen?

  • Hallo miteinander,
    ich habe vor etwa 2 Wochen einen Änderungsantrag gestellt, habe schon 30 % wegen Bandscheiben -OPs und werde voraussichtlich noch 20 % hinzubekommen, mal abwarten , ich werde es euch dann mitteilen. Frohe Ostern euch allen ! :)

  • Hallo Hesener,


    du weist aber schon, das du die GdB nicht zusammen Rechnen darfst?
    Also anders gesagt selbst wenn jetzt noch etwas hinzu kommt kann es ggf. bei 30GdB bleiben oder auch auf 40GdB hoch gehen.
    30GdB wegen Bandscheiben und weitere Erkrankungen Lypmhödem = auch möglich 30GdB gesamt.


    Wie kommst du darauf das due 20GdB mehr mekommst? hast du soviel Erkrankungen/Behinderungen welche sich verschlechter haben oder
    erneut dazu gekommen sind?


    Grüße Michaela

  • Hallo Michaela,
    das hat mir keiner beim Versorgungsamt in Unna gesagt, nur dass es bei Lymphödem pro Bei 10 % gibt, gut zu wissen, damit ich mich darauf vorbereiten kann.Danke. LG Sabine :)

  • Hallo Sabine,


    das kann man aber nicht verallgemeinern, sondern es kommt auch auf das Stadium an und inwieweit du durch das Lymphödem beeinträchtigt bist. Danach wird dann der GdB berechnet, nicht nach der Krankheit, aber das haben Michaela und Dr. Martin ja auch schon geschrieben.


    LG Bonny

  • Hallo,
    ich habe mal nachgelesen bei Lymphödem Hr. Dr. Martin. Da steht
    an einerGliedmaße
    ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer
    Kompressionsbandage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10
    mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach
    Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40
    mit erheblicher Beeinträchtigung derGebrauchsfähigkeit der
    betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70
    beiGebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße . . . . . . . . . . 80
    Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu
    berücksichtigen.
    Können die beim Versorgungsamt das richtig zuordnen, was man hat, gehen die nur von den Berichten der Ärzte aus ,oder hat man dort vorstellig zu werden, nach meinen beiden Bandscheiben-OPs mußte ich nicht antreten, ich bin irritiert, denn meine beiden Beine haben durch MLP im Umfang mindestens 4 cm verloren, bei Kompressionstrümpfen Kl.2 bleiben sie so, ist auch gut so, ich fühle mich besser.Kann man gegenenfalls Widerspruch einlegen ? Liebe Grüße Sabine :)

  • Hallo Sabine,


    ja du kannst später auch einen Widerspruch einreichen.
    Wie schon gesagt es kommt auf deine Einschränkungen an, welche du dadurch hast.


    Auch die GdB die du dort lesen kannst, darfst du nicht einfach zusammen rechnen. sonst würdest du ja über 100GdB kommen das geht nicht.


    Grüße Michaela

  • ... Und die Einschätzung des Gesamtgrades der Behinderung ist eine "Ermessensfrage ".es gibt keine Rechenschritte dies auszurechnen


    Der GdB wird in der Regel nach der schwerwiegendsten Beeinträchtigung festgelegt. Bei z.B. 80GdB wg. Tumorerkrankung und 30 wegen Bandscheibenvorfall gelten die 80.

  • Hallo Gledi,


    wenn du aber mehrere Erkrankungen hast die je einen einzel GdB z.b. von 20GdB + 20GdB + 10GdB
    und noch von 30GdB haben. Dann Ist es die Sache des Sacharbeiters und ggf. des Arztes im Amt diesen Gesamt GdB fest zu legen.


    Denn in meinem Beispiel können das z.b. auch ein Gesamt GdB von 30 bedeuten.


    Denn man darf nun nicht alle einzel GdB zusammen Rechnen - was in meinem Beispiel einen GdB von 80 ergäbe - das geht nicht.


    Die Versorgungs Medizinischen Grundsätze von 2009, geben schon gewisse GdB Werte vor, aber mehr halt nicht.


    Grüße Michaela

  • Bei mir ist es so das ich mit allen Beeinträchtigungen 90 GdB hätte.Wird natürlich nich zusammengezählt ;( sondern nur berücksichtigt wie sich diese anerkannten Erkrankungen in Wechselwirkung zueinander verhalten.Als Beispiel :Beeinträchtigt dich dein Lympherkrankung an der sozialen Teilhabe oder an deinen Bewegungsmöglichkeiten gibt es einen Gdb .Kommt dann auch noch dein Rückenleiden dazu mit GdB ergibt sich wohl eine Verschlimmerung:ergo eine Erhöhung des Gesamt GdB 8) mfg Teddybär