Kostenübernahme einer LVA

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade nach einer LVA-OP aus dem Krankenhaus entlassen worden. Bis jetzt ist alles gut verlaufen.

    Aber:

    Als ich zu Hause die Post aufmache, sehe ich, dass die private Krankenkasse eine Kostenübernahme erst nach einem amtsärztlichen Gutachten erteilen will. Nach einer telefonischen Rücksprache sind wir erst einmal so verblieben, dass ich die ärztlichen Befunde, die ich zu Hause habe einreiche, damit eine Prüfung auf medizinische Notwendigkeit erfolgen kann.

    Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht, und wenn ja, was habt ihr dann gemacht?


    Meine Auskunft vor der OP war von 3 verschiedenen Operateuren, dass ich keine vorherige Kostenübernahme beantragen müsste!


    Viele Grüße


    Kunigunde

  • Hallo Kunigunde,


    ich habe im Juni 22 eine LVA machen lassen und kämpfe immer noch mit der privaten Krankenversicherung. Zusätzlich bin ich auch noch beihilfeberechtigt, die wollen auch noch einen Gutachter schicken...warum die KK sich da, obwohl eindeutig medizinisch notwendig, so skeptisch und zögerlich verhalten, verstehe weder ich, noch mein Operateur.


    Ich weiß also, wie es Dir geht


    LG Michaela

  • Dann ist die Freude bei mir ja echt "groß".

    Also kann man damit an alle anderen Betroffenen den Tipp geben vorher eine Kostenübernahme zu beantragen und dieses auch den Ärzten mitteilen!

  • Das würde ich sowieso immer jedem empfehlen. Ich empfehle sich gut zu bewaffnen, mit Befunden, Gutachten, Argumenten. Und ggf. einen langen Atem. Selbst bei mir ist der Ausgang der Kostenübernahme ungewiss. Im schlimmsten Fall trage ich die Kosten privat und kann diese höchstens als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Aber auch da ist ein Eigenanteil zu leisten.

  • Hallo Lala,


    bei mir hat der Eingriff über 19.000€ gekostet. Das kann allerdings variieren!!


    Hinzufügen muss ich noch, dass das die Kosten für eine LVA in Österreich war!! Was das in Deutschland kostet, weiß ich nicht



    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ist die LVA nicht in Deutschland für gesetzlich Versicherte eine Kassenleistung?


    Bei PKV -Versicherten wird wohl für den entscheidenden Teil der OP teilweise der fünffache Satz in Rechnung gestellt.


    Meine PKV erstattet maximal den 3,5 fachen Satz

  • Mal ganz blöd gefragt: was ist denn eine LVA? Geht aus dem ersten Beitrag nicht hervor?

    Ansonsten macht man ja immer erst bei einer KK (egal ob gesetzliche oder private KV oder Beihilfe) erst den Antrag auf Kostenübernahmeklärung - egal was behandler so schätzen „braucht nicht“. Am Ende ist man sonst immer der Gekniffene. Dass die Beihilfe am Strengsten ist, ist klar - das ist das Geld der Steuerzahler, muss sparsam eingesetzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    was ist denn eine LVA?

    LVA

    Unter lymphovenösen Anastomosen (LVA) versteht man eine supermikrochirurgische Technik, die Verbindungen zwischen Lymphgefäßen (Durchmesser 0,2 bis 0,8 mm) und Venen schafft. Auf diesem Weg kann Lymphe nun direkt aus dem Arm, Bein oder den Genitalien in das venöse System abfließen und es kommt somit zu einer deutlichen Reduktion des Lymphödemes. Die Operation wird unter dem Mikroskop durchgeführt. LVAs eignen sich für Patienten mit Lymphödem der Stadien I, II und III.



    LVA Zitat Prof.Dr.Taeger

    Lymphovenöse Anastomose(n)


    Im Bereich der betroffenen Extremität werden mit Hilfe von Fluoreszenzbildgebung einzelne Lymphbahnen aufgesucht und unter dem Operationsmikroskop mit Blutgefäßen (Venen) verbunden (sog. "lymphovenöse Anastomosen").


    Lymphknotentransplantation


    Hierbei werden körpereigene Lymphknoten mit blutversorgenden Gefäßen entnommen und in die betroffene Körperregion transplantiert. Dabei wird darauf geachtet, dass nur Lymphknoten entnommen werden, die in der entsprechenden Region für den Körper verzichtbar sind.

    https://www.lymphnetzwerk.de/l…oedem/lymphchirurgie.html

  • Dass die Beihilfe am meisten kürzt, kann ich nicht bestätigen. Bis jetzt haben sie sich an den Kassenleistungen orientiert und waren bei der Erstattung sogar eher großzügiger.

    Da eine LVA Kassenleistung ist, habe ich vorher auch keinen Antrag gestellt.

    Über die Höhe der Kosten kann ich noch nichts sagen, da ich noch keine Rechnung habe.

    Die Debeka rechnet eigentlich direkt mit dem Krankenhaus ab.

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz blöd gefragt: was ist denn eine LVA? Geht aus dem ersten Beitrag nicht hervor?

    Schau mal auf der Seite von Prof Taeger. Im unteren Bereich ist ein tolles Video zu dem Thema.

    https://www.lymphnetzwerk.de/l…osuktion/prof-taeger.html

    • Offizieller Beitrag

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  • Hallo zusammen,


    in Deutschland gilt folgendes: Als Kassenpatient erhalten Sie keine Rechnungen nach Hause. Zahlt die Kasse den bereits durchgeführten Eingriff nicht, erhält die durchführende Klinik kein bzw. weniger Geld. Der Patient bleibt davon unberührt. Bei privat versicherten Patienten muss man die wahlärztliche Leistung gesondert betrachten: Diese wird PatientInnen direkt in Rechnung gestellt. Sollte die Kasse bzw. Beihilfe die Kosten nicht übernehmen, bleiben die Kosten an den PatientInnen hängen. Daher empfiehlt es sich als Privatpatient im Vorfeld z.B. einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen mit der Kasse zu besprechen. Das Problem bei der privatärztlichen Vergütung ist, dass die dafür zuständige Gebührenverordnung GOÄ aus einer Zeit stammt, in der es diese Form der Chirurgie (Lymphchirurgie) gar nicht gab, bzw. in den Kinderschuhen steckte. Es gibt also für diese Eingriffe keine eigenen Abrechnungsziffern, die Operation muss durch andere Gebührenziffern nachgebildet werden. Um kostendeckend arbeiten zu können müssen diese Ziffern aber deutlich gesteigert werden, da der Aufwand ungemein höher ist. Darüber sollte man dann mit der Kasse im Vorfeld sprechen und die Sachlage erklären. Ich gebe daher seit einiger Zeit meinen PatientInnen mit privater Versicherung neben einem Kostenvoranschlag ein Erklärungsschreiben für ihre private Kasse bzw. Beihilfe mit, in dem genau das nochmal dargestellt wird. Von einer Rechnung - wie oben geschrieben - 19.000 Euro bei LVAs kann zumindest in Deutschland keine Rede sein. Solche Summen kämen nur dann zustande, wenn unzählige Anastomosen angelegt und jede einzeln abgerechnet würden. Von einem solchen chirurgischen Vorgehen rate ich sowieso prinzipiell ab.


    Ich bin selbst kein Abrechnungsprofi und kann nur von meinen Erfahrungen berichten. Daher diese Angaben ohne Gewähr oder Haftung.

    Viele Grüße


    Christian Taeger


    Prof. Dr. med. Christian Taeger

    Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

    Zusatzbezeichnung Handchirurgie

    Plastische Chirurgie & Ästhetik an der Isar

    Widenmayerstraße 16

    80538 München

    mail: info@widenmayer16.de

    fon: 089 5480 6666

    instagram: prof.taeger

  • Herzlichen Dank Herr Prof. Dr. Taeger für die ausführliche Erklärung.


    Ist es möglich, die ungefähren Kosten für

    1-2 Anastomosen an einem Bein zu erfahren?


    Mir ist bewusst, dass jedes Lymphödem anders ist, aber eine ungefähre Hausnummer zu haben, wäre toll.

    (Lebe in der Schweiz und müsste die OP selbst bezahlen..)


    Zur Info: Ich habe ein primäres Lymphödem in beiden Füssen und Unterschenkeln, das sich langsam Richtung Oberschenkel ausweitet. Ziel einer LVA wäre für mich, das Fortschreiten aufzuhalten und dass ich die Kompressionsstrümpfe weniger oft tragen müsste..



    Hallo zusammen,


    in Deutschland gilt folgendes: Als Kassenpatient erhalten Sie keine Rechnungen nach Hause. Zahlt die Kasse den bereits durchgeführten Eingriff nicht, erhält die durchführende Klinik kein bzw. weniger Geld. Der Patient bleibt davon unberührt. Bei privat versicherten Patienten muss man die wahlärztliche Leistung gesondert betrachten: Diese wird PatientInnen direkt in Rechnung gestellt. Sollte die Kasse bzw. Beihilfe die Kosten nicht übernehmen, bleiben die Kosten an den PatientInnen hängen. Daher empfiehlt es sich als Privatpatient im Vorfeld z.B. einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen mit der Kasse zu besprechen. Das Problem bei der privatärztlichen Vergütung ist, dass die dafür zuständige Gebührenverordnung GOÄ aus einer Zeit stammt, in der es diese Form der Chirurgie (Lymphchirurgie) gar nicht gab, bzw. in den Kinderschuhen steckte. Es gibt also für diese Eingriffe keine eigenen Abrechnungsziffern, die Operation muss durch andere Gebührenziffern nachgebildet werden. Um kostendeckend arbeiten zu können müssen diese Ziffern aber deutlich gesteigert werden, da der Aufwand ungemein höher ist. Darüber sollte man dann mit der Kasse im Vorfeld sprechen und die Sachlage erklären. Ich gebe daher seit einiger Zeit meinen PatientInnen mit privater Versicherung neben einem Kostenvoranschlag ein Erklärungsschreiben für ihre private Kasse bzw. Beihilfe mit, in dem genau das nochmal dargestellt wird. Von einer Rechnung - wie oben geschrieben - 19.000 Euro bei LVAs kann zumindest in Deutschland keine Rede sein. Solche Summen kämen nur dann zustande, wenn unzählige Anastomosen angelegt und jede einzeln abgerechnet würden. Von einem solchen chirurgischen Vorgehen rate ich sowieso prinzipiell ab.


    Ich bin selbst kein Abrechnungsprofi und kann nur von meinen Erfahrungen berichten. Daher diese Angaben ohne Gewähr oder Haftung.

  • Hallo Lala,


    da würde ich Sie bitten bei mir in der Praxis anzurufen, dann kann ich Ihnen gerne konkrete Zahlen nennen. Hier im Forum Zahlen zu fixieren ist schwierig, denn das Geschriebene steht dann auch in 10 Jahren noch hier und ist evtl. nicht mehr aktuell.

    Viele Grüße


    Christian Taeger


    Prof. Dr. med. Christian Taeger

    Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

    Zusatzbezeichnung Handchirurgie

    Plastische Chirurgie & Ästhetik an der Isar

    Widenmayerstraße 16

    80538 München

    mail: info@widenmayer16.de

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