Was soll ich jetzt machen?

  • Hallo ich bin hier neu und habe folgendes Problem:
    ich bin Patientin bei einem Orthopäden in einer Gemeinschaftspraxis. Seit Anfang des Jahres habe ich jetzt einen neuen Orthopäden erhalten, weil der alte Arzt aus der Praxis ausgeschieden ist.
    Der neue Arzt verschreibt sehr unwillig Lymphdrainage-Massage-Rezepte. Meine letzte Verordnung hat er mit der Auflage ausgestellt, daß ich bei der Krankenkasse mir eine Genehmigung holen soll für eine Verordnung "außerhalb des Regelfalls".
    Wie ich schon gelesen habe ist dies nicht ein Einzelfall. Was kann man genau dagegen machen als Kassenpatient? Ich habe so ein Problem noch nie gehabt, da ich die Rezepte ( seit 2002 ) bisher ohne Probleme erhalten habe für 6 Behandlungen pro Rezept und die reichten immer 1 1/2 Monate, da ich nur 1x die Woche einen Fahrdienst habe.
    Was muß jetzt im Rezept drin stehen, damit mein Arzt keine Probleme bekommt und ich weiter meine Rezepte erhalte?


    Danke im voraus.

  • Hallo Buckingen,


    schreib doch bitte Näheres:
    Warum (welche Grunderkrankung) bekommst du Lymphdrainagen vom Orthopäden?
    Bekommst du wirkllich seit 2002 ohne Pause Rezepte über 6 x MLD verschrieben?
    Bitte erklär dich, nur dann kann man dir hier weiterhelfen.


    LG, Biene

  • Hallo,


    also soviel ich weiß - da mein Arzt es so gehandhabt hat - muss der Arzt den Antrag bei der Kasse stellen für "außerhalb des Regelfalles" da diese auch mit Diagnose begründet werden muss.
    Ich bekomme seit Anfang Oktober Lymphdrainage, 3x die Woche mit Bandagierung anschließend und hatte weder mit dem Arzt noch mit der Kasse Probleme, da wie gesagt, mein Arzt nach dem ersten Rezept direkt sich mit der KK in Verbindung gesetzt hat.


    LG

  • Hallo ihr Lieben
    Also ich hab grad gelesen und muss sagen ich wundere mich .Ich habe nun seit 6 Jahren 1-2 mal die Woche ML .Ich komme aus Baden-Württemberg .Nach der normalen Anzahl der Verordnungen im Regalfall stand dann außerhalb des Regelfalls .Rezepte müssen nicht genehmigt werden da Kasse darauf verzichtet .Als ich zu einem anderen Arzt bin fragte der nur sind sie außerhalb des Regelfalls ??? Ja sagte ich das wars .Habe nie was ausgefüllt ,wurde nie gefragt .Ging nahtlos über .Ob das nun Bundesland abhängig ist weiss ich nicht .
    Gruss Stine

  • Hallo Stine,


    keine Ahnung ob das vom Bundesland abhängt, komme aus Rheinland Pfalz und wie gesagt, ich musste auch nix machen, mein Arzt meinte nur, er würde die Ausnahme des Regelfalles bei der Krankenkasse beantragen, da es sich um eine chron. Erkrankung handelt und er mir dann soviele MLD aufschreiben kann, wie ich benötige, d. h. wenn sich mein Ödem verschlechtert, kann ich auch tgl. MLD bekommen und gewickelt werden. Ausfüllen musste ich auch nix.


    LG

  • Es stimmt, daß sich der abrechnende Therapeut um die Genehmigung "außerhalb des Regelfalles" gegenüber der Kasse zu kümmern hat.
    Es stimmt auch, daß es von Bundesland zu Bundesland die Kassen unterschiedlich handhaben, in Bayern gewähren die Kassen stillschweigend die Genehmigung , ohne großen Antrag seitens des Therapeuten.
    In anderen Bundesländern ist den Therapeuten anzuraten, jedes Rezept "adR" einzeln genehmigen zu lassen, sonst erfolgt eventuell keine Erstattung der Leistungen.
    LG
    Biene
    PS. Wäre trotzdem toll, wenn sich Buckingen näher zur Erkrankung äußern würde. :) Welche orthopädische Erkrankung erfordert jahrelange MLD? Das interessiert mich einfach fachlich.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    auch ich wohne in Rheinlnd-Pfalz und habe auch keine Probleme. Mein Arzt verordnet die MLD auch ausserhalb des Regelfalls. Er meinte das ist jetzt nach der neueren Praxis einfacher als früher, da dies nicht mehr im Vorfeld mit der Krankenkasse abgeklärt werden muss. Ich denke es hängt aber auch an der Krankenkasse ob der Arzt oder Therapeut schwierigkeiten bekommt.


    Viele Grüße


    Dieter

  • Hallo ich bin´s nochmal,


    danke mal schon für Eure Antworten.
    So jetzt zu meiner Erkrankung. Ich hatte im April 2002 einen Motorradunfall wo ich mir am linken Wadenbein und am linken Sprunggelenk einen Trümmerbruch zutrug. Habe dann 2006 eine künstliche Gelenksprothese für das Sprunggelenk erhalten, weil das zuvor geflickte Sprunggelenk wieder kapput ging.
    Von dieser Zeit an war ich bei meinem damaligen 1. Orthopäden in Behandlung und habe nie Problme gehabt beim verordnen des Rezepts.
    Bei mir ist es so ich habe einen Dauerschmerz im linken Bein, welches auch noch steif ist unterhalb des Knies. Abends kann ich das Bein überhaupt nicht mehr belasten und es passt nicht einmal mehr in meinen Orthopädischen Schuh, die ich seit 2003 trage.
    Wenn sich mein Bein Abends aufbläht verfärbt es sich seit ca. 1 Jahr auch dunkel. Morgens wenn ich aufwache habe ich wieder ein schlankes normalfarbiges Bein.
    Nach der Lymphdrainage geht es mir sehr gut, bin sorgar schmerzfrei und kann sehr gut gehen. Doch am anderen Tag habe ich umso mehr Schmerzen, wo ich dann das Bein hauptsächlich hochlagern muß.
    Gestern war mein Mann beim arzt und hat mein neues Rezept abgeholt, nur mit sehr starken Argumenten wie Bugetüberziehung und kann ich nicht verordnen, verordnete er es doch außerhalb des Regelfalls.
    Denn wenn ich durch Krankheit ans Bett gefesselt bin, wird mein Bein auch im liegen sehr dick, sofern nicht 1x die Woche wenigstens eine Massage am Bein gemacht wird.
    Deshalb bekam ich bis jetzt auch die Rezepte ohne murren. Nur der Neue Orthopäde ist in der Hinsicht knauserig. Spritzen da ist er gleich dabei und OP´s befürwortet er auch sofort, aber die Propylaxe dazwischen, interessiert ihn nicht. ;)

  • Hallo Buckingen !!


    Ja, auch ich würde Dir einen Gang zum Lymphologen oder Venenarzt empfehlen.
    Die Schwellung und die Verfärbung des Beines zeigen doch eine evtl. Venenerkrankung an.
    Vielleicht schreibt Dr. Katz was dazu ??
    Oder Du fragst ihn mal ?
    Hast Du ein Foto davon ?
    Hast Du offene Wunden ? Da könnte ich Dir weiterhelfen.

  • Hallo Buckingen,


    wenn deine Beschwerden in Folge des Unfalles entstehen, du damals durch Fremdverschulden den Unfall hattest (?) dann gehört die MLD vielleicht zu den Leistungen, die die Versicherung des Gegeners zu tragen hat?


    Ansonsten finde ich wie die Vorherschreibenden, dass eine genaue, neue, Diagnose erforderlich ist.


    Alles Gute!


    Unkraut