Neue KK Vorschriften?

  • Hallo,


    ich bin wieder im Genehmigungsverfahren für eine neue Kompressionstrumpfhose.

    Es gibt (laut Sanitätshaus und KK Barmer Hessen) neue Richtlinien ab 01.10.2019 für die Heilmittelversorgung. Es steht einem Patienten nur eine Versorgung (+Wechselversorgung aus hygienischen Gründen) pro Jahr zu.

    Es sei denn man bekommt vom Arzt eine Begründung, die die Gebrauchsdauer der Versorgung auf 1/2 Jahr heruntersetzt.

    Hallo Tanja Feldes
    ich war vor einer Woche auch beim SH wegen einer neuen Versorgung und bin auch bei der Barmer. Na, da bin ich mal gespannt was da wieder zurück kommt. :rolleyes:

    Schreib mal wie's bei dir weitergeht. Ich mach das auch...

    • Offizieller Beitrag

    Der Hersteller sagt, dass er nur 6 Monate Kompression garantieren kann. Deshalb ist es schwer möglich mit einer Hose plus Wechselversorgung auszukommen.


    Außerdem kenne ich niemanden, der nur an bestimmten Tagen Kompression tragen muss. Oder bin ich falsch informiert.........


    Lymphödem/Lipödem- Patienten tragen es meistens täglich.


    Viele Grüße

    Arika.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt entgegen der Kassenmeinung keine starren Fristen zur Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsversorgungen. Eine Zweifachausstattung ist laut Hilfsmittelrichtlinie ( diese regelt es - gesetzlich verbindlich) aus medizinischen und hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen möglich. Die Gründe einer Mehrfachausstattung müssen auf dem Rezept auch so benannt werden, also Wechselversorgung aus hygienischen Gründen. Nur eine Wechselversorgung ermöglicht eigenen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Strümpfe, mit der täglich notwendigen Wäsche .


    Die Gewährleistung des Strumpfherstellers beträgt 6 Monate und sichert die zugesagten Eigenschaften des Produktes zu und verlängert sich nicht. Werden ältere Versorgungen getragen,im Wechsel mit der aktuellen, um zu waschen und zu trocknen, droht eine Verschlechterung des Ödembefundes , wenn der benötigte Druck nicht mehr gewährleistet ist.

    Die Abwendung einer drohenden Verschlechterung kann ,mit auf das Rezept geschrieben werden. Ein Widerspruch bei Ablehnun, mit Hinweis auf die gesetzlich bindende Hilfmittelrichtlinie lohnt sich. Außerdem ist ein vollständiges Rezept mit den oben genannten Hinweisen notwendig, um eine Kostenzusage zu erreichen.

  • Hallo zusammmen,


    mein Kostenvoranschlag für neue Kompressionsstrümpfe wurde gestern auch abgelehnt. ich bin bei der Barmer versichert und hatte bisher nie Probleme alle 6 Monate eine Kompressionsversorgung und eine Wechselversorgung aus hygienischen Gründen zu bekommen. Daher war ich sehr überrascht als gestern der Ablehnungsbescheid per Post kam. Darin stand, dass ich im Dezember 2019 erst eine Versorgung (+Wechselversorgung) bekommen hätte und sie daher die Kosten für eine erneute Versorgung erst wieder im Dezember 2020 übernehmen würden. Ich habe daraufhin bei meiner Krankenkasse angerufen und nachgefragt warum plötzlich nur noch 2 Versorgungen pro Jahr bezaglt werden, die letzten Jahre waren es doch immer 4 gewesen. Die Antwort war, dass die Barmer die einziger Krankenkasse gewesen sei, welche mehr als zwei Versorgungen pro Jahr gezahlt hat. Alle anderen Krankenkassen würden schon seit vielen Jahren nur die Kosten von zwei Versorgungen übernehmen. Daher würde sich die Barmer nun den Leistungen der anderen Kassen "anpassen". Auf mein Argument, dass die Hersteller aber doch nur 6 Monate Garantie auf die Kompressionswirkung geben (wie soll ich da also 12 Monate lang mit meinen zwei Versorgungen auskommen.), wurde mir nur gesagt, dass ich ja jedes meiner zwei Versorgungen nur jeden zweiten Tag tragen würde und sich dadurch die "Tragedauer" ja auf 12 Monate erhöhen würde...


    Ich trage meine Kompressionsversorgung jeden Tag oft mehr als 14 Stunden. Nach einem Jahr in konsequenter Benutzung ist da von einer Kompressionswirkung nicht mehr viel übrig.


    Ist das wirklich so, dass alle anderen Krankenkassen nur zwei Versorgungen pro Jahr bezahlen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, auch ich hatte in den letzten Tagen eine Ablehnung der TK erhalten. Die Begründung war: es wurden schon 2 Paar Strümpfe in 11/2019 ausgeliefert und der Anspruch wäre damit erfüllt, außerdem könne ich ja die Strümpfe im Wechsel ja 12 Monate ohne weiteres Tragen. Falls Schwierigkeiten auftreten sollten solle ich mich an den Hersteller wenden.


    Nach diesem Bescheid habe ich sofort bei der KK angerufen und die Hlfsmittelrichtlinien zitiert. Der Sachbearbeiter wollte angeblich von diesen Bestimmungen nicht informiert sein. Das ganze war ein längeres Telefonat, wobei mir immer wieder beteuert wurde, daß ich unrecht hätte. Erst als ich einen Hinweis auf meine frühere Tätigkeit beim medizinischen Dienst der Rentenversicherung gab war dieser Zeitgenosse plötzlich sehr kleinlaut und die Genehmigung war einen Tag später in meinem Briefkasten.


    Viele Grüße aus der sonnigen Südpfalz


    Dieter Wilking

    • Offizieller Beitrag

    (wie soll ich da also 12 Monate lang mit meinen zwei Versorgungen auskommen.), wurde mir nur gesagt, dass ich ja jedes meiner zwei Versorgungen nur jeden zweiten Tag tragen würde und sich dadurch die "Tragedauer" ja auf 12 Monate erhöhen .

    nee iss klar. Bei einem Zweitauto verdoppelt sich der gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeitraum ja auch ;)

    ...echt ne Frechheit...

    • Offizieller Beitrag

    mein Kostenvoranschlag für neue Kompressionsstrümpfe wurde gestern auch abgelehnt

    KBV


    eurocom


    Widerspruch einlegen wichtig Frist einhalten !


    Nach diesem Bescheid habe ich sofort bei der KK angerufen und die Hlfsmittelrichtlinien zitiert.

    Hartnäckigkeit zahlt sich aus.:thumbup:

  • Ich bin bei der IKK classic bis jetzt habe ich immer 2x2 Versorgungen/Jahr bekommen,Bewilligung innerhalbvon 1-2Wochen. Zur Zeit sogar deutlich mehr wegen Umfangsreduzierungen nach den Lipos.

  • ich habe eben die Genehmigung für 2 Einbeinhosen von der Barmer bekommen.

    Dauerte diesmal recht lange, habe das Rezept am 02.06.2020 in der Ambulanz der Földi-Klinik bekommen.


    Viele Grüße

    Volker

  • Hallo,


    ich habe die Genehmigung der Krankenkasse für die Kompression bekommen. Hatte zwei Telefonate mit der Krankenkasse (Barmer / Bayreuth- Heilmittelabteilung) meinen Fall erklärt und die Genehmigung bekommen. Trotzdem die Info, dass ich erst Mitte nächsten Jahres eine neue Versorgung bekommen kann. Heute das ok zum Anmessen vom Sanitätshaus.

    Generell ist das Thema für mich nicht geklärt- nur verschoben. Ich trage täglich die Strumpfhosen im Wechsel und sehe Beiden die Tragedauer nach sechs Monaten an. Die eine hat seit kurzem eine dicke Laufmasche. Die andere Löcher am Gesäßteil zum Leibteil hin.

    Meine Frage: Wie und wo kann man jetzt das Problem nochmal ansprechen und Änderung der Vorgaben für die KK erwirken?


    Herzlichen Gruß

    Tanja